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   BayObLG, 18.04.1996 - 2Z BR 103/95   

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https://dejure.org/1996,6049
BayObLG, 18.04.1996 - 2Z BR 103/95 (https://dejure.org/1996,6049)
BayObLG, Entscheidung vom 18.04.1996 - 2Z BR 103/95 (https://dejure.org/1996,6049)
BayObLG, Entscheidung vom 18. April 1996 - 2Z BR 103/95 (https://dejure.org/1996,6049)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242, § 1004 Abs. 1; WEG § 15 Abs. 3
    Unzulässige Rechtsausübung wenn vereinbarungswidrige Nutzung eines Wohnungseigentums unterbunden werden soll, um unerwünschten Wettbewerb auszuschalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Rosenheim - II 71/93
  • LG Traunstein - 4 T 2110/94
  • BayObLG, 18.04.1996 - 2Z BR 103/95

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1359
  • BayObLGZ 1996 Nr. 23
  • BayObLGZ 1996, 97
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 14.03.1996 - 2Z BR 6/96

    Bestimmung der Nutzungsart als Konkurrenzverbot

    Auszug aus BayObLG, 18.04.1996 - 2Z BR 103/95
    Aus dem Gemeinschaftsverhältnis ergibt sich nicht die Verpflichtung, Wettbewerb zu unterlassen, sofern dies nicht von den Wohnungseigentümern vereinbart ist (vgl. BayObLG WE 1991, 47 f. m.w.N.; OLG Köln WE 1994, 86 f.); der Schutz vor Beeinträchtigung wirtschaftlicher Interessen durch Wettbewerb fällt nicht in den Regelungsbereich des § 14 Nr. 1 WEG (BGH ZMR 1986, 367 f.; Senatsbeschluß vom 14.3.1996, 2Z BR 6/96).
  • BayObLG, 11.10.1990 - BReg. 2 Z 101/90
    Auszug aus BayObLG, 18.04.1996 - 2Z BR 103/95
    Ein rechtsmißbräuchliches, gegen Treu und Glauben verstoßendes Verhalten des Antragstellers liegt hier nicht schon darin, daß er seine Eigentumswohnung zu demselben, nach der in der Teilungserklärung getroffenen Zweckbestimmung möglicherweise unzulässigen Betrieb nutzt wie die Antragsgegnerin (vgl. BayObLG WE 1992, 22).
  • OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 20 W 8/06

    Beseitigungsanspruch: Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung bei unerlaubt

    Aus dem Gemeinschaftsverhältnis ergibt sich jedoch grundsätzlich nicht die Verpflichtung, Wettbewerb zu unterlassen, sofern dies nicht von den Wohnungseigentümern ausdrücklich vereinbart worden ist; der Schutz vor Beeinträchtigungen wirtschaftlicher Interessen durch Wettbewerb fällt nicht in den Regelungsbereich des § 14 Nr. 1 WEG (vgl. BayObLG WuM 1996, 437 mit vielfältigen weiteren Nachweisen; OLG Stuttgart WE 1991, 139).
  • BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 68/99

    Rechtsmissbräuliches Verlangen nach Beseitigung einer baulichen Veränderung

    Denn der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung ergibt sich allein aus dem Zweck, den der Antragsteller mit seinem Beseitigungsanspruch verfolgt (vgl. BayObLGZ 1996, 97/100).
  • BayObLG, 22.05.1998 - 2Z BR 77/98

    Entscheidung über Antrag und Gegenantrag im WEG -Verfahren

    Der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung kann auch dem auf § 15 Abs. 3 WEG oder § 1004 BGB gestützten Untersagungs- und Unterlassungsanspruch entgegengehalten werden (BayObLGZ 1996, 97/99).
  • BayObLG, 10.07.1998 - 2Z BR 139/97

    Voraussetzungen für den Widerruf einer Genehmigung zur Nutzung von Wohnraum als

    Der Schutz vor einer Beeinträchtigung wirtschaftlicher Interessen fällt nicht in den Regelungsbereich des § 14 Nr. 1 WEG , § 5 MO (vgl. BGH ZMR 1986, 367 f = MDR 1987, 42 ; BayObLGZ 1996, 97/100).
  • BayObLG, 07.08.1997 - 2Z BR 80/97

    Unterlassungsanspruch bei zweckbestimmungswidrigen Nutzung eines

    Der Antrag von K., der Antragsgegnerin zu verbieten, ihre Wohnung zur Herstellung von Kraftfahrzeugkennzeichen zu nutzen, wurde im Jahr 1996 rechtskräftig abgewiesen (vgl. Beschluß des Senats vom 18.4.1996, BayObLGZ 1996, 97 = NJW-RR 1996, 1359 ).
  • BayObLG, 07.05.1997 - 2Z BR 32/97

    Konkurrentenschutz in Wohnanlage aufgrund Gemeinschaftsordnung - Pilsstube

    somit nicht erforderlich (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 660 f.; NJW-RR 1996, 1359 ).
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